Hilfsmittel

Hilfsmittel sind eine wichtige Unterstützung im Alltag und ermöglichen vielen Muskelkranken Selbständigkeit, welche sie ohne Hilfsmittel nicht (mehr) erreichen würden. Rund um dieses Thema stellen sich immer wieder die gleichen Fragen:

  • Warum wird dieses Hilfsmittel finanziert und jenes nicht?
  • Warum bekomme ich eine Kostengutsprache aber mein Kollege nicht?

Antworten zu Fragen der Unterstützung und Finanzierung durch IV und AHV haben wir gerne für Sie zusammengestellt:

Entscheidend für die Finanzierung von Hilfsmitteln durch IV und AHV sind die Lebenssituation und die Definition von Behinderung, respektive Invalidität durch die jeweiligen Versicherungen. Grundsätzlich ist zwischen Kostengutsprache oder Finanzierung der IV (bis zum Erreichen des Rentenalters) und der AHV (ab Erreichen des Rentenaltes) zu unterscheiden. Die Hilfsmittel müssen für beide Versicherungen einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Beide Versicherungen haben je eine Liste, die abschliessend umschreibt, welche Hilfsmittel finanziert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

IV – Erwerbsfähigkeit

Wer Hilfsmittel benötigt, um weiter erwerbstätig zu sein oder seinen Aufga-benbereich ausüben zu können (Haushalt, teilweise auch ehrenamtliche Tätigkei-ten), wie auch Hilfsmittel für Schulung, Ausbildung und für das Erlernen des Hilfsmitteleinsatzes, hat Anspruch auf Kostenübernahme der IV. Weiter können Hilfsmittel beantragt werden um den All-tag möglichst selbständig zu bewältigen.Für diese zwei Bereiche gibt es unterschiedliche Hilfsmittellisten. Je nach Hilfsmittel werden diese aus dem Depot der IV abgegeben oder können neu gekauft werden. Viele Hilfsmittel (vor allem teurere) werden leihweise abge-geben (IV-Entscheid genau lesen). Bei der Erstanmeldung für die Finan-zierung muss ein Formular der zustän-digen kantonalen IV-Stelle ausgefüllt werden.

Basisinformationen zu Hilfsmitteln der IV

Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z. B. als Haus¬frau oder Hausmann) tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Anderseits haben Versicherte der IV auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhän¬gig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.

Die aktuellsten Merkblätter sowie ein Formular zur Anmeldung von Hilfsmitteln sind unter folgendem Link zu finden

AHV – Existenzbedarf

In der Schweiz wohnen und eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen beziehen sind die Grundvoraussetzungen, um Hilfsmittel von der AHV finanziert zu bekommen.Wer bereits Hilfsmittel der IV bezieht hat weiterhin Anrecht auf diese Leistungen solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Hilfsmittel, die zur Erwerbstätigkeit von der IV finanziert wurden, werden also nicht weiter bezahlt. Die Liste der Hilfsmittel der AHV ist um einiges kürzer als jene für die Alltagsgestaltung der IV. Auch bezahlt die AHV in der Regel 75% der Nettokosten. Beim Bezug von Ergänzungsleistungen ist es möglich, dass diese den Restbetrag oder einen Teil davon übernimmt. Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse, die die Altersrente ausbezahlt.

Hilfsmittel der AHV

Auch die AHV kennt Hilfsmittel: Wenn Sie Altersrentnerin oder Altersrentner sind und vor der Erreichung des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel der IV bezogen haben, können Sie einen Anspruch auf einen Beitrag an bestimmte Hilfsmittel der AHV geltend machen.

Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Die Aus¬gleichskassen und ihre Zweigstellen sprechen die Hilfsmittel zu.
Haben Sie vor Erreichen des AHV-Rentenalters Hilfsmittel der IV oder einen Kostenbeitrag zu deren Anschaffung erhalten, so haben Sie nach Erreichen des AHV-Rentenalters weiterhin Anspruch auf diese Leistungen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken
  • Lupenbrillen
  • Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
  • Gesichtsepithesen
  • Orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serien-Schuhe,  Rollstühle ohne Motor

Die aktuellsten Merkblätter sowie eine Anmeldung für Hilfsmittel der AHV sind unter folgendem Link zu finden

Wenn niemand zahlt?

Wenn weder IV noch AHV Ihr Hilfsmittel finanziert, können Sie vor Erreichen des Rentenalters ein Gesuch an Pro Infirmis stellen. Nach Erreichen des Rentenaltes ist Pro Senectute zuständig. Auch Gesuche an andere Organisationen wie Stiftung Cerebral, Love Ride oder die Schweizerische Muskelgesellschaft sind möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ahv-iv.ch

Hier haben wir für Sie weiterführende Informationen und Links zu Themen Mobilität und Selbständigkeit zusammengetragen.

Hilfsmittel für die Mobilität

Hilfsmittel für die Selbständigkeit