Die SKG-S schliesst beim Assistenzbeitrag eine bedeutende Lücke

 

Vor fast zehn Jahren reichte Nationalrat Christian Lohr (M-E/TG) eine parlamentarische Initiative (Parlamentarische Initiative 12.409) ein.  Diese forderte, dass Angehörige von Menschen mit Behinderungen für ihre Hilfeleistungen über den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) entschädigt werden.

Mit 9 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) am 10. August 2021 für die Initiative ausgesprochen. AGILE.CH und InVIEdual erwarten nun, dass der Ständerat nachzieht.

Der im Januar 2012 in Kraft getretene Assistenzbeitrag der IV ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, durch die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen. Doch eine grosse Lücke besteht darin, dass Familienangehörige nicht über diesen Assistenzbeitrag bezahlt werden können. Inzwischen belegen aber fundierte Studien, dass Angehörige einen erheblichen Teil der Hilfeleistungen übernehmen und zwar zulasten ihrer beruflichen Tätigkeit sowie ihrer sozialen Sicherheit.

Mit dem Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen, das dieses Jahr in Kraft getreten ist, wird diese Lücke teilweise geschlossen. Es bietet Menschen mit Behinderungen jedoch keine Möglichkeit, ihre Angehörigen auf Dauer zu entlohnen. Dabei sind es gerade die Angehörigen, die sie ihr Leben lang in ihrem Alltag unterstützen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, was auch in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verankert ist, welche die Schweiz bereits im Jahre 2014 ratifiziert hat. Dieses Recht beinhaltet nicht nur die freie Auswahl des Wohnortes, sondern auch der Personen, die sie zu ihrer Unterstützung im Alltag einstellen.

Die parlamentarische Initiative Lohr will dieses Recht weiter verankern. Angehörige von Menschen mit Behinderungen übernehmen eine Vielzahl an Betreuungsaufgaben, Tag und Nacht, oft ein Leben lang. Die Mehrheit der SGK-S anerkennt endlich, dass ihnen ein Angestelltenstatus und die damit verbundene soziale Sicherheit zustehen. AGILE.CH und InVIEdual begrüssen den Entscheid der SGK-S und fordern den Ständerat auf, dem Beschluss zu folgen.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die entsprechende Stelle:

Chris Heer, Bereichsleiter*in Gleichstellung und Sozialpolitik
AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
078 710 09 79 / chris.heer@agile.ch / www.agile.ch

Simone Leuenberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin AGILE.CH und Projektleiterin InVIEdual
AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
079 311 32 44 / simone.leuenberger@agile.ch / www.agile.ch